kryptographie

Die Originalseite zum Thema kryptographie: Schutz vor Datenverlust, Schutz vor Datenspionage

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Pflicht zum Datenschutz

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union hat am 24. Oktober 1995 die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, erlassen. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dient der Umsetzung dieser Richtlinie.

Das BDSG regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und enthält eine Reihe von Verpflichtungen für alle öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen, soweit die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.kryptographie S2

Die Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen des BDSG ist am 22.Mai 2004, nach einer dreijährigen Übergangsregelung, abgelaufen. Das BDSG sieht bei Nichterfüllung der Verfahrensvorschrift einen Bußgeldrahmen von bis zu 25.000 € und bei Verletzungen der Schutzvorschriften eine Geldbuße bis 250.000 € vor.

Aus diesem Grund sollte jedes Unternehmen, jeder Freiberufler und Selbständige sorgfältig überprüfen, ob das BDSG Anwendung findet:

c       www.bfd.bund.de/information/bdsg_hinweis.html6 kryptographie U3

 In Deutschland

In Deutschland obliegen dem Auftraggeber von Datenspeicherungen personenbezogener Daten u.a. folgende Pflichten:

·         Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 3a BDSG) kryptographie N4

·         Zulässigkeit für die Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung (§ 4 BDSG)

·         Meldepflicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (§§ 4d, 4e BDSG) 3 kryptographie X5

·         Erstellung und zur Verfügung stellen eines Verfahrensverzeichnisses für Jedermann (§ 4g BDSG)

·         Wahrung des Datengeheimnis für alle Nutzer (§ 5 BDSG) 0 kryptographie B6

·         Schadensersatzpflicht, wenn unzulässige Daten erhoben werden
(§§ 7, 8 BDSG)

·         Datensicherheitsmaßnahmen (§ 9 BDSG) kryptographie B7

·         Auskunftspflicht (§§ 19, 34 BDSG)

·         Löschungs- bzw. Änderungspflicht (§§ 20, 35 BDSG)


Datenschutzbeauftragterkryptographie N8

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten:

·         unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden
Beispiele: Auskunfteien, Adreßverlage, Markt- und Meinungsforschungsinstitute

·         unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, wenn automatisierte Datenverarbeitungsvorgänge vorgenommen werden, die eine Vorabkontrolle verlangen
z.B.: Scoringverfahren, soweit sie selbst Entscheidungscharakter haben oder es sich um höchstpersönliche Daten handelt;
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·         ansonsten, wenn mindestens fünf Arbeitnehmer wenigstens vorübergehend mit automatisierter Datenerhebung, -verarbeitung oder Datennutzung beschäftigt sind

·         als verantwortliche Stelle mindestens zwanzig Arbeitnehmer wenigstens vorübergehend mit nichtautomatisierter Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung beschäftigen.kryptographie I10

Personenbezogene Daten liegen sehr schnell vor. Es reicht, daß Sie Firmeninformationen einen Ansprechpartner zuordnen, ganz zu schweigen von der Religionszugehörigkeit oder dem Familienstand Ihrer Angestellten, welchen Sie in Ihrer Buchhaltung verwenden.

Höchstpersönliche Daten, wie zum Beispiel die medizinischen Daten eines Patienten, müssen einer Vorabkontrolle unterzogen werden. Da diese nur durch einen Datenschutzbeauftragten möglich ist, ist in einem solchen Fall auch bei nur einem Angestellten z.B. der Arzthelferin die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unerläßlich. 

Ein kleines Schmankerl der BDSG: Sollten Sie höchstpersönliche Daten in den letzten Jahren gesammelt haben ohne die notwendige Vorabkontrolle durchzuführen, kann die Aufsichtsbehörde die LÖSCHUNG dieser Daten anordnen.kryptographie M11

Mit der automatisierten Datenverarbeitung sind mehr oder weniger alle elektronischen Datenverarbeitungsgeräte gemeint. Sei es PCs, PDA, Handy oder die berühmt berüchtigten Systemtelefone einer großen deutschen Firma. Auch wenn Sie es nicht wissen, diese Systemtelefone können mehr als im deutschen Handbuch drin steht. Da diese Funktionen aber auch bei den deutschen Geräten nicht deaktiviert sind, zählen auch diese zu den automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen.

Von den Fachkreisen wird die Bestellung von externen Datenschutzbeauftragten empfohlen, wenn eine Verpflichtung dazu besteht. Der Grund hierfür liegt darin, daß der Datenschutzbeauftragte eine „Vertrauensposition“ im Unternehmen darstellt, da er nicht nur ein „Mitarbeiter“ ist, sondern diverse Rechte als Datenschutzbeauftragter zugestanden bekommt. Die Bestellung des Geschäftsführers oder anderer leitender Personen einer Firma ist aufgrund von Interessenskonflikten nicht möglich, ebenso sollte nicht der Leiter der IT-Abteilung diese Aufgabe bekommen, da er sich nur sehr schlecht selbst überwachen kann.0 kryptographie S12

Aufgrund der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit empfiehlt sich hierfür ein Jurist mit umfangreichen EDV-Kenntnissen oder größere IT-Dienstleister, welche auch Juristen zu Ihrer Truppe zählen können. Allerdings ist dieser Service auch nicht kostenlos.

Weitere Informationen können Sie zum Beispiel unter c www.GDD.de, der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit erhalten.9 kryptographie S13


Mehr zum Thema Schutz vor Datenverlust, Schutz vor Datenspionage und den einzuhaltenden Regeln und vor allem, wie Sie das tun können, erhalten Sie in folgenden Büchern:

     


Mehr Informationen zum/über das Sicherheitsbuch


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